Erstberatung zum transparenten Festpreis
Die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Rechtliche Grundlage für die Berechnung des Honorars ist dabei das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Um individuell auf Ihr Anliegen eingehen zu können und für Sie den passenden Lösungsweg herausarbeiten zu können, nehme ich mir bei der Erstberatung viel Zeit. Eine erbrechtliche Erstberatung kostet bei mir 300,00 EUR (zzgl. MwSt. i.H.v. 57,00 EUR).
Für die weitere Beratung und Vertretung ist neben der Vergütung nach RVG auch eine Honorarvereinbarung (z.B. nach Stunden oder als Pauschale) möglich. Diese ist in der Praxis oft für beide Seiten berechenbarer und transparenter. Zur Deckung der Unkosten meines sofortigen Tätigwerdens berechne ich in der Regel einen Vorschuss.