Leistungen im Erbrecht
Um welches erbrechtliche Anliegen es sich auch handelt, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Schnelle und kompetente anwaltliche Hilfe ist oft der entscheidende Faktor. Ich berate Sie individuell und vertrete Sie u. a. in folgenden Angelegenheiten:
Testamentserstellung &
Schenkungen zu Lebzeiten
Oft entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht den Vorstellungen des Vererbenden. In diesem Fall ist es sinnvoll durch ein Testament Sicherheit und Klarheit zu schaffen. Hierbei berate ich Sie umfassend und individuell.
Pflichtteilsgeltendmachung
Als naher Angehöriger haben Sie in der Regel einen Anspruch auf einen Pflichtteil. Dieser entspricht der Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils. Bei der komplizierten Prüfung des Anspruchs und der Ermittlung Ihrer Pflichtteilsquote stehe ich Ihnen gerne zur Seite.
Immobilien im Nachlass
Immobilien im Nachlass sind oft mit hohem Konfliktpotenzial verbunden. Hierbei gibt es mehrere rechtliche Optionen, mit verschiedenen Konsequenzen. Deswegen ist es wichtig, sich frühzeitig umfassend beraten zu lassen.
Vorsorgerecht
Die rechtzeitige Auseinandersetzung mit z.B. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kann sehr sinnvoll sein, um gelassener in die Zukunft zu blicken und entspannt im Hier und Jetzt zu leben. Bei diesen Fragen finden Sie in mir einen versierten und empathischen Ansprechpartner.
Erbschaftssteuer
Obwohl das Gesetz die Erbschaftssteuer geregelt hat, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Erbschaftssteuer zu minimieren. Gerade auch bei Schenkungen zu Lebzeiten bieten sich Spielräume, die sich nutzen lassen. Eine gute Beratung ist daher auch dringend im Voraus erforderlich.
Testamentsvollstreckung &
Nachlassabwicklung
Bei komplexen Nachlässen oder dann, wenn zu erwarten ist, dass die Abwicklung des Nachlasses für die Erben eine zu große Herausforderung darstellen wird, kann die Anordnung einer Testamentsvollstreckung sinnvoll sein. Ich unterstütze Sie dabei eine professionelle und konfliktfreie Abwicklung Ihres Nachlasses sicherzustellen.
Erbenfeststellung
Oft kommt es zu Streitigkeiten, wer überhaupt Erbe geworden ist. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn kein Testament oder mehrere sich widersprechende Testamente vorliegen. Hierbei gibt es die Möglichkeit des Erbscheinsverfahren oder der Erbenfeststellungsklage. Ich berate und unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs.
Sonstige Erbstreitigkeiten
Auch in allen anderen das Erbrecht umfassenden Fragen berate ich Sie gerne. Oftmals laufen Fristen, diese gilt es im Blick zu behalten. Zögern Sie deshalb nicht, mich zu kontaktieren!